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Beitragsordnung

gültig ab 1. Februar 2002
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§1 Höhe der Beiträge

Für folgende Personengruppen wurden folgende Beitragshöhen durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

GruppeBeitrag
Schüler und Studenten 6,- Euro halbjährlich
Wehr- und Zivildienstleistende, Erwerbslose und Rentner 9,- Euro halbjährlich
sonstige natürliche Personen, Unternehmen, Organisationen und sonstige Einrichtungen 12,- Euro halbjährlich

§2 Zahlungsweise

Die Beträge sind jeweils für das angebrochene Kalenderhalbjahr im voraus zu entrichten, also am 1. Januar und 1. Juli. Die Zahlung hat termingerecht per Überberweisung auf das in der Zahlungsaufforderung genannte Konte zu erfolgen. Zwischen Zahlungsaufforderung und Zahlungstermin liegen mindestens 14 Kalendertage. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem in der Zahlungsaufforderung genannten Konto.

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Letzte Änderung: 01.02.2005 02:14:33 Copyright © 2005 zLUG e.V.