Beitragsordnung
gültig ab 1. Februar 2002
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Für folgende Personengruppen wurden folgende Beitragshöhen durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt.
| Gruppe | Beitrag |
| Schüler und Studenten |
6,- Euro halbjährlich |
| Wehr- und Zivildienstleistende, Erwerbslose und Rentner |
9,-
Euro halbjährlich |
| sonstige natürliche Personen, Unternehmen, Organisationen und
sonstige Einrichtungen |
12,- Euro halbjährlich |
Die Beträge sind jeweils für das angebrochene Kalenderhalbjahr im voraus zu
entrichten, also am 1. Januar und 1. Juli. Die Zahlung hat termingerecht per
Überberweisung auf das in der Zahlungsaufforderung genannte Konte zu erfolgen.
Zwischen Zahlungsaufforderung und Zahlungstermin liegen mindestens 14
Kalendertage. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem in der
Zahlungsaufforderung genannten Konto.
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